Schutzschirmverfahren zwingt Gläubiger zum Forderungsverzicht !

Sonntag, Mai 20, 2012 @ 01:05 PM
Autor: admin

Befreien Sie Ihr Unternehmen von Verbindlichkeiten: Zwingen Sie die Gläubiger zu einem Forderungsverzicht, indem Sie diese besser stellen, als in einer Abwicklung per Insolvenz.

Während Schutzschirm- und Insolvenzplanverfahren laufen, soll zwischen dem Unternehmen und den Gläubigern eine Einigung gefunden werden, in welchem Umfang und in welcher Art und Weise das Unternehmen die Schulden reguliert.

Der Gesetzgeber macht hier keinerlei Vorgaben. Findet man noch während der Phase des ESUG Schutzschirmverfahrens eine Einigung mit den Gläubigern, wird das Ergebnis in einem schriftlichen Vertrag festgehalten.

Schließt sich dem ESUG Schutzschirmverfahrens hingegen ein Insolvenzplanverfahren an – beispielsweise um die oben beschriebenen Liquiditätseffekte zu nutzen oder weil während des ESUG Schutzschirmverfahrens keine Einigung erzielt werden konnte – werden Umfang, Art und Weise der Schuldenregulierung in einem Insolvenzplan festgehalten.

Das heißt, im Rahmen eines lnsolvenzplans soll zwischen der Gesamtgläubigerschaft und dem insolventen Unternehmen eine Einigung gefunden werden, in welcher Art und Weise das Unternehmen seine Verbindlichkeiten reguliert.

Ist der Insolvenzplan ausgehandelt und rechtskräftig festgestellt, können die Gläubiger nur noch das fordern, was im lnsolvenzplan zur Schuldentilgung vorgesehen ist. Im Übrigen erlöschen die Verbindlichkeiten des Unternehmens kraft Gesetzes.

In der Praxis hat es sich als zweckmäßig erwiesen, die Gläubiger im Rahmen der lnsolvenzplanverfahren über Quoten zu befriedigen. Hierbei werden den Gläubigern in der Regel höhere Quoten angeboten, als sie in einer Regelabwicklung zu erwarten hätten.

Aus Sicht der Gläubiger ist demzufolge der Vergleich zwischen der in der Regelabwicklung zu erwartenden Quote mit der Quote des Insolvenzplans eines der ausschlaggebenden Entscheidungskriterien. Hierzu enthält der lnsolvenzplan eine Vergleichsrechnung. In dieser wird die in einer Regelabwicklung zu erwartende Quote prognostisch ermittelt.

Zusätzliche Liquidität mittels Vorfinanzierungseffekt der Betriebsausgaben schaffen: Im ESUG Schutzschirmverfahren kann ein Großteil der monatlichen Betriebsausgaben für drei Monate ausgesetzt werden, was Ihrem Unternehmen zusätzliche Liquidität und Wettbewerbsvorteile verschafft.

Neben Insolvenzgeld gibt es noch weitere Vorfinanzierungseffekte, die dem Unternehmen zugute kommen. Das sind insbesondere laufende Vertragsverhältnisse, die das Unternehmen zwar in Anspruch nehmen darf, aber während einer dreimonatigen Frist nicht bezahlen muss. Damit sind zum Beispiel gemeint:

Miete der Geschäftsräume
Leasingraten
Zins, Tilgung
Steuern
Sozialversicherungsbeiträge
sonstiger Betriebsaufwand

All diese monatlich zu leistenden Betriebsausgaben müssen innerhalb der dreimonatigen Schonfrist im Schutzschirmverfahren nach ESUG nicht geleistet werden. Weil keine Betriebsausgaben beglichen werden, bleiben diese liquiden Mittel dem Unternehmen erhalten.

In dieser dreimonatigen Phase wird nur das bezahlt, was für die Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebes unbedingt notwendig ist. Das sind in der Regel Materialeinkäufe, Energiekosten, Telefon, usw., weil andernfalls ein Liefer- und folge dessen Produktionsstopp zu befürchten ist.

Vermieter, Leasinggeber usw. haben hingegen keine Möglichkeit, gegen das Unternehmen vorzugehen. Beispielsweise ist eine fristlose Kündigung der Geschäftsräume wegen säumiger Mieten ausgeschlossen. Diese Gläubiger haben lediglich das Recht, die Zahlungsrückstände später zur Insolvenztabelle anzumelden und müssen sich mit einer Quote zufrieden geben.

Natürlich stellen diese Einsparungen eine Verzerrung des Wettbewerbs dar, weil es sich letztendlich um eine staatliche Intervention mit Zubilligung von Sonderrechten handelt. Aber dies ist gesetzlich gewollt, um dem angeschlagenen Unternehmen eine Chance zu geben, um wieder zu gesunden.

Wegen des beschriebenen Liquiditätseffektes ist es übrigens so wichtig, dass das Unternehmen sich rechtzeitig unter den Schutzschirm begibt (Schutzschirmverfahren ESUG). Sind bereits Löhne offen, verringert sich der Liquiditätseffekt entsprechend – damit die Aussichten auf eine erfolgreiche Sanierung des Unternehmens.

Rechtsanwalt Jörg Franzke

Als Rechtsanwalt mache ich seit über 10 Jahren nichts anderes als Insolvenzrecht
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